Kommunaldienste
In Büren a/A und weiteren umliegenden Gemeinden dürfen wir in regelmässigen Abständen den gemeindlichen Kommunaldienst durchführen. Folgende Einwohnergemeinden dürfen wir zu unseren Kunden zählen: Arch, Biezwil, Büetigen, Büren a/A, Diessbach, Dotzigen, Leuzigen, Lüterswil, Meienried, Meinisberg, Oberwil, Orpund, Pieterlen, Port, Rüti, Safnern, Scheuren, Schnottwil, Schwadernau & Studen.
Kehrichtabfuhr:
Hauskehricht ist gebührenpflichtig und muss mit Marken versehen oder in offiziellen Gebührensäcken der jeweiligen Gemeinde bereitgestellt werden.Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen sehr, d.h.:
- Kehrichtsäcke richtig verschnüren
- Gewichtsbeschränkungen der Säcke beachten
- Bei grösseren Abfallmengen wenn möglich Container verwenden
- Kehrichtsäcke gut sichtbar und möglichst nahe an der Strasse platzieren
- Wenn möglich mit Nachbarn Sammelplätze bilden
Grünabfuhr:
Was gehört in die Grünabfuhr? Neben Gartenabfällen können auch Küchenabfälle bei der Grünabfuhr mitgegeben werden. Jedoch nur: Rüstabfälle, Kaffeesatz und Teekraut, Eierschalen, ungekochtes Gemüse, Obst und Salat. Hingegen sind Speiseabfälle, Altholz, Asche, Papier, Schutt, Aushub, Kies, Steine, Katzenstreu, etc. nicht der Grünabfuhr mitzugeben. Bitte beachten Sie zudem:
- Wenn möglich, Container verwenden
- Ansonsten das Grüngut gebündelt / verschnürt / in Behälter bereitstellen
- Behälter grösser als 60 Liter werden nur noch in Containerform geleert
- Container nicht überladen, da sie dadurch anfälliger auf Schäden werden
- Container bei Frostgefahr erst am Morgen bereitstellen
- Defekte Container deshalb rechtzeitig auf eigene Kosten ersetzen
Papiersammlung:
Papier ist zum grössten Teil wieder verwertbar. Der Recyclingprozess braucht erheblich weniger Energie, als die Produktion von neuem Papier. Bündeln Sie nur sauberes Papier ohne Kunststoffbeschichtung. Die Bündel müssen kreuzweise verschnürt werden. Gesammeltes Papier darf nicht in Kartonschachteln oder Papier-Tragtaschen bereitgestellt werden. Bei grösseren Mengen sind Container zu verwenden.
Folgende Sammelwaren dürfen im Altpapier mitgegeben werden: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte ohne Beschichtung, Kataloge, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher, etc.
Nicht in die Separatsammlung, sondern in den Kehricht gehören: Kohlepapier, Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln
Kartonsammlung:
Karton muss entweder gebündelt oder in Containern bereitgestellt werden. Verschmutzter oder kunststoffbeschichteter Karton (z.B. Tetrapackungen) ist mit dem normalen Haushaltskehricht zu entsorgen!
Folgende Sammelwaren dürfen bereitgestellt oder mitgegeben werden: Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons, Umzugskartons, Bücherseiten mit Einband, etc.
Bitte halten Sie sich an die jeweiligen lokalen Daten, Sammelstellen, Bestimmungen und Vorschriften Ihrer Wohngemeinde! Vielen Dank.