Winterdienst Schweiz - was es zu beachten gilt

Der erste Schnee ist nun bereits im Flachland gefallen und so ist es durchaus möglich, dass die Schweiz im kommenden Winter wieder unter riesigen Schneemassen versinkt.

Dies hat in der Vergangenheit vielerorts zu Ausnahmesituationen geführt und logischerweise die eine oder andere Frage nach dem Winterdienst im Allgemeinen, dem eingesetzten Streusalz und den rechtlichen Situationen im Spezifischen aufkommen lassen. Dieser Artikel soll im Folgenden Licht ins Dunkel des Winterdienstes bringen.

Gewusst? Über 2000 Kilometer Nationalstrassen, davon gut zwei Drittel Autobahnen, ausserdem mehr als 17 000 Kilometer Kantons- und etwa 25 000 Kilometer Gemeindestrassen bilden das Schweizer Strassennetz.

Grundsatz Nr. 1 - die Selbstverantwortung

An erster Stelle muss hier erwähnt werden, dass als einer der Grundsätze, Winterdienst hin oder her, jeder Strassenbenutzer (Fahrzeuglenker, Fussgänger und Velofahrer) auch eine Selbstverantwortung zu tragen hat. Mit anderen Worten heisst dies, dass jeder selbst auf die Gegebenheiten zu achten hat, was einerseits mit einer gewissen Akzeptanz der Jahreszeit, einer angemessenen Winterbekleidung inklusive -schuhe, und andererseits mit der Geschwindigkeitsreduzierung im Strassenverkehr zu tun hat. Im Folgenden werden die verschiedenen Situationen erläutert.

Rechtliche Situation - wer ist wo und für was zuständig?

Nationalstrassen

In der Schweiz herrschen für den Winterdienst auf den öffentlichen Strassen Detailvorschriften betreffend der rechtlichen Situation. Für den Winterdienst auf den Nationalstrassen ist der Bund zuständig. Dank der zahlreichen Stützpunkte entlang der Nationalstrassen in der ganzen Schweiz ist ein blitzschnelles Eingreifen möglich. Bei Bedarf kann auch Hilfe von externen Unternehmen angefordert werden. Zu den Nationalstrassen gehört das gesamte Autobahnnetz. Die Schnellstrassen unterliegen aufgrund der höheren Geschwindigkeit und den Hauptverbindungen zwischen Städten dem höchsten Leistungsstandard. Die komplette Entfernung des Schnees, die sogenannte „Schwarzräumung“, ist hier anzustreben. Wie diesen Winter aufgrund des teils heftigen Schneefalls gesehen, ist die „Schwarzräumung“ theoretisch, praktisch jedoch manchmal nicht machbar. Selbst drei, vier Schneeräumungsfahrzeuge gleichzeitig hatten zuweilen Mühe, mit den Schneemassen voranzukommen. Die Methode, die aufgrund der langen Autokollonnen bei manchen für Ärger gesorgt hat, ist jedoch durchaus die korrekt angewendete: Das Schneeräumungsfahrzeug an der Mittelleitplanke schiebt den Schnee vor sich hin und zur Mittelspur nach rechts, dieses dahinter übernimmt den Wall und schiebt ihn weiter. Das dritte oder gar vierte Schneeräumungsfahrzeug schliesslich, schiebt die Schneemassen auf den Pannenstreifen respektive bis zu den gekennzeichneten Depots (grüne Schilder mit Schneepflug).

Kantonsstrassen

Auf Kantonsstrassen sind die Strasseninspektorate des Tiefbauamtes zuständig. Kantonsstrassen sind meist Hauptverkehrsachsen. Es wird nach Standards A bis D unterschieden, wobei A für „Schwarzräumung“ steht und D für „kein Winterdienst“, was einer Wintersperre entspricht und zuweilen nur bei Passstrassen zum Einsatz kommt. Beispielsweise im Kanton Bern sind prinzipiell alle Kantonsstrassen Standard A oder B, da viele der Kantonsstrassen Haupt- und Hochleistungsstrassen sind. Der Winterdienst wird zu weiten Teilen von beauftragten externen Unternehmen bewältigt. Auch wir sind im Winterdienst fleissig unterwegs, um Kantonsstrassen von Schnee und Eis zu befreien und Ihnen eine sichere Fahrt zu ermöglichen!

Gewusst? Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf Trottoirs entlang von Kantonsstrassen ist Sache der Gemeinden.

Saurer Winterdienst Schlunegger Nacht Wald
Wie so oft sind wir in der Nacht unterwegs, während die meisten noch schlafen.

Gemeindestrassen, -wege und Trottoirs

Wie zu Beginn gesehen, machen mit Abstand am meisten Strassen die der Gemeinden aus. Im Gegensatz zu den klaren vorgegeben Richtlinien (Standards A bis D), die bei den National- und Kantonsstrassen zur Geltung kommen, steht es den Gemeinden offen, wie und in welcher Reihenfolge sie die Gemeindestrassen von Schnee und Eis befreien. Der Winterdienst richtet sich hier häufig nach den Bedürfnissen der Fussgänger aus, die Freilegung von Wegen und Trottoirs ist gleichermassen wichtig, wie der Winterdienst auf den Gemeindestrassen. Werkdienste der Gemeinden sind ebenso für die Offenhaltung der in die Kantonsstrassen einmündenden Gemeindestrassen verantwortlich.

Gewusst? In touristischen Gemeinden werden zum Teil ganz gewollt die Strassen nur einer sogenannten „Weissräumung“ unterzogen, also nur eine mechanische Räumung und ganz ohne Streusalz. Der Grund dafür ist der, dass für viele Touristen das Bild der verschneiten Strassen und Wegen eine einmalige Sache ist (und gleichzeitig für die Gemeinden ein Touristenmagnet darstellt).

Mieter und Stockwerkeigentümer

Die rechtliche Situation für Mieter ist grundsätzlich diese, dass der Vermieter für den Winterdienst aufzukommen hat. Der Vermieter kann den Winterdienst extern an ein Unternehmen zur Ausführung weitergeben, muss die Schneeräumung aber selbst bezahlen, wenn dies nicht explizit als Nebenkostenpunkt im Mietvertrag aufgeführt ist. Nimmt der Vermieter seine Pflicht des Winterdienstes, namentlich saubere und sichere Zugangswege, nicht wahr, so kann der Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen. In zwei Fällen jedoch ist der Mieter selbst für die Schneeräumung verantwortlich: Der gemietete Aussenparkplatz ist sein Zuständigkeitsbereich. Zu beachten ist hier, dass der Schnee nicht einfach beim Nachbar auf den Parkplatz geschoben werden darf. Der zweite Fall ist das gemietete Einfamilienhaus. Auch hier gehört die Schneeräumung zu den Pflichten des Mieters. Bei Stockwerkeigentümern wird der Winterdienst oftmals an einen externen Hauswart abgegeben oder in einem Ämtliplan zwischen den Stockwerkeigentümern aufgeteilt. Für eine gerechte Verteilung lohnt es sich, bereits vor Winterbeginn den Winterdienst zu planen und zu verteilen. Bei einer Verletzung: Grundsätzlich haftet der Eigentümer von Grund und Boden. Ist für den Winterdienst ein Dritter zuständig, so kann dieser zur Haftung gezogen werden.

Streusalz - Vorkommen und Verwendung auf öffentlichen Strassen und im privaten Bereich

Winterdienst ist natürlich nicht nur die mechanische Schneeräumung, sondern auch der gleichzeitige Einsatz von Streusalz zur Glatteisbekämpfung und zum Auftauen des festgesetzten Schnees. Im Gegensatz zum Winterdienst von vor noch gar nicht allzu langer Zeit, als das Verteilen des Streusalzes auf die Strassen von der Ladefläche manuell per Manneskraft und Schaufel erfolgte, sieht das Salzen im grossen Stile auf den öffentlichen Strassen heutzutage deutlich komfortabler und vor allem effizienter aus. Durch die heutige Technik kann eindeutig sparsamer mit Streusalz umgegangen werden, was sich in den Zahlen widerspiegelt: Vor 60 Jahren waren es gut 40 Gramm Streusalz pro Quadratmeter, heute sind es noch zwischen 7 und 15 Gram pro Quadratmeter. Zusätzlich hat sich natürlich auch in der Technologie einiges getan. Auf den Schweizer Strassen wird mittlerweile häufig Sole, ein sogenanntes Feuchtsalz, zusammen mit Streusalz verwendet. Mit dieser Methode kann bereits präventiv vor dem Schneefall gearbeitet werden. Der Schnee kann sich so erst gar nicht auf der Fahrbahn festsetzen und dadurch später durch die Räumungsfahrzeuge viel einfacher entfernt werden. Die Streusalz-Sole-Mischung schafft zudem ein präziseres Streubild und damit mehr Sicherheit auf den Schweizer Strassen.

Gewusst? Geht es um die Verwendung von Streusalz oder Splitt, kommt es immer wieder zu Diskussionen. Oft wird fälschlicherweise betont, Splitt sei ökologischer als Streusalz. Der ausgebrachte Splitt muss jedoch später wider eingekehrt und als Sondermüll entsorgt werden.

Der grösste Teil des Streusalzes, welches in der Schweiz verwendet wird, stammt aus den Schweizer Salinen. Es handelt sich um fast hundertprozentiges Natriumchlorid. Die Schweizer Salinen fördern Salz aus unterirdischen Salzschichten, verarbeiten und lagern jährlich zwischen 400’000 und 600’000 Tonnen Streusalz an verschiedenen strategischen Standorten, bereit zur Auslieferung in der gesamten Schweiz. Im kleineren, privaten Rahmen, vor der Haustür, dem Zugangsweg oder dem Aussenparkplatz, reichen 7 bis 10 Gramm pro Quadratmeter („eine kleine Handvoll“) aus, um dem Schnee oder Eis den Garaus zu machen. Streuen Sie das Salz möglichst gleichmässig aus und geben sie dem Streusalz die nötige Zeit, um zu wirken.

Gewusst? Bei Temperaturen im zweistelligen Minusbereich wird selbst das beste Streusalz Mühe haben, seine Wirkung zu entfalten. Zur Lagerung: Das Streusalz bleibt an einem trockenen, dunklen Ort fast ewig haltbar.

Saurer Winterdienst Schlunegger
Streugut, Danke Du Auch!

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